"Unser Dorf soll schneller werden"
Ausstattung:
- Für alle Teilnehmer besteht bei den Wettbewerben Helmpflicht.
- Jeder Teilnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Teilnahmeberechtigt für die Rennen sind nur angemeldete Teammitglieder,
die einen durch den Veranstalter zur Verfügung gestellten Ausweis bei sich
führen. Ein Wechsel der Teammitglieder ist nach Beginn der Veranstaltung
nicht möglich.
- Den Anweisungen und Hinweisen des Veranstalters sowie des Streckensicherungspersonals
ist unbedingt Folge zu leisten, um sich und andere Teilnehmer nicht zu
gefährden. Bei Zuwiderhandeln behält sich der Veranstalter vor das Team zu
disqualifizieren.
- Die Draisinen starten während der Rennen in einem Zeitabstand von 15
Minuten. Wenn das langsamere Team sieht, dass es eingeholt wird, muss es
in so ausreichender
Entfernung seine Draisine ausgleisen, damit das schnellere Team ohne abzubremsen
vorbeifahren kann. Geschieht das nicht bekommt das auszugleisende Team
Zeitabzug (2 Minuten) und dem schnelleren Draisinenteam wird Zeit gutgeschrieben
(2 Minuten).
- Bei Widersprüchen oder Beschwerden eines Teams gegen eine getroffene
Entscheidung innerhalb eines Rennens entscheidet eine Jury. Die Jury setzt
sich aus Vertretern
des Veranstalters zusammen. Die von der Jury getroffenen Entscheidungen
sind endgültig
Einschreibung:
- Die Einschreibung zu den einzelnen Wettbewerben muss nur durch den jeweiligen
Team-Verantwortlichen vorgenommen werden.
- Teams, die sich nicht oder nicht innerhalb der dafür vorgeschriebenen
Zeit beim Veranstalter
eingeschrieben haben, erhalten keine Starterlaubnis.
Verhaltensgregeln:
- Das Fahren einer Draisine unter Alkoholeinfluss ist nicht gestattet
und hat die sofortige Disqualifikation des Teams zur Folge.
- Das Mitführen von Gegenständen auf der Draisine, während der Draisinenrennen,
erfolgt auf eigene Gefahr.
- Eine einheitliche Kleidung für alle Teammitglieder ist erwünscht. Außer
für das Team selbst ist jegliche Art der Werbung an den Draisinen
verboten. Auch
hier kann ein Zuwiderhandeln die Disqualifikation durch den Veranstalter
nach sich ziehen.
Haftung:
1.Die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
2.Der Veranstalter haftet entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
Allgemeines:
Die während den Veranstaltungen gemachten Film- und Fotoaufnahmen dürfen
vom Veranstalter kostenlos und uneingeschränkt genutzt werden.
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