"Besser im Verein"
Ausstattung:
- Für alle Teilnehmer besteht bei den Wettbewerben Helmpflicht.
- Jeder Teilnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Teilnahmeberechtigt für die Rennen sind nur angemeldete Teammitglieder,
die einen durch den Veranstalter zur Verfügung gestellten Ausweis
bei sich führen. Ein Wechsel der Teammitglieder ist nach Beginn der Veranstaltung
nicht möglich.
- Den Anweisungen und Hinweisen des Veranstalters sowie des Streckensicherungspersonals
ist unbedingt Folge zu leisten, um sich und andere Teilnehmer nicht
zu gefährden. Bei Zuwiderhandeln behält sich der Veranstalter vor das
Team zu disqualifizieren.
- Die Draisinen starten während der Rennen in einem Zeitabstand von 15
Minuten. Wenn das langsamere Team sieht, dass es eingeholt wird,
muss es in so ausreichender Entfernung seine Draisine ausgleisen, damit das
schnellere
Team ohne abzubremsen vorbeifahren kann. Geschieht das nicht bekommt
das
auszugleisende Team Zeitabzug (2 Minuten) und dem schnelleren Draisinenteam
wird Zeit gutgeschrieben (2 Minuten).
- Bei Widersprüchen oder Beschwerden eines Teams gegen eine getroffene
Entscheidung innerhalb eines Rennens entscheidet eine Jury. Die
Jury setzt sich aus Vertretern des Veranstalters zusammen. Die von der Jury
getroffenen
Entscheidungen sind endgültig
Einschreibung:
- Die Einschreibung zu den einzelnen Wettbewerben muss nur durch den jeweiligen
Team-Verantwortlichen vorgenommen werden.
- Teams, die sich nicht oder nicht innerhalb der dafür vorgeschriebenen
Zeit beim Veranstalter
eingeschrieben haben, erhalten keine Starterlaubnis.
Verhaltensgregeln:
- Das Fahren einer Draisine unter Alkoholeinfluss ist nicht gestattet und
hat die sofortige Disqualifikation des Teams zur Folge.
- Das Mitführen von Gegenständen auf der Draisine, während der Draisinenrennen,
erfolgt auf eigene Gefahr.
- Eine einheitliche Kleidung für alle Teammitglieder
ist erwünscht. Außer für das Team selbst ist jegliche Art der Werbung an
den Draisinen verboten.
Auch
hier kann ein Zuwiderhandeln die Disqualifikation durch den Veranstalter
nach sich ziehen.
Haftung:
- Die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen erfolgt auf
eigene Gefahr.
- Der Veranstalter haftet entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
Allgemeines:
Die während den Veranstaltungen gemachten Film- und Fotoaufnahmen
dürfen vom Veranstalter kostenlos und uneingeschränkt genutzt werden.
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